Grundregeln des extensiven Landbaus
- Die Tierzahl ist begrenzt, um Umweltbelastungen zu minimieren.
- Eine Belegung der Tiere erfolgt im Natursprung, keine künstliche Besamung.
- Die Tiere müssen mit ökologisch erzeugten Futtermitteln gefüttert werden, also (Heu und Heulage) von unseren eigenen Flächen.
- Die Ernährung von jungen Säugetieren erfolgt auf der Grundlage natürlicher Milch, vorzugsweise Milch der Muttertiere.
- Die Krankheitsvorsorge beruht hauptsächlich auf vorbeugenden Maßnahmen. Bei Verwendung von Tierarzneimitteln sind phytotherapeutische und homöopathische chemisch-synthetischen allopathischen Tierarzneimitteln oder Antibiotika vorzuziehen.
- Die Verwendung von wachstums- oder leistungsfördernden Stoffen sowie die Verwendung von Hormonen zur Kontrolle der Fortpflanzung ist verboten.
- Die Tiere dürfen nicht in Anbindung gehalten werden, den Tieren ist Weide- oder Freigeländezugang oder Auslauf zu gewähren.
- Die Unterbringung der Tiere muss artgerecht sein und ihren biologischen und ethologischen Bedürfnissen entsprechen.
- Die Bodenfläche in Ställen muss geschlossen ausgeführt sein, das heißt, sie darf nicht aus Spalten- oder Gitterkonstruktionen bestehen.
- Kein Einsatz von Stickstoffdünger und Spritzmittel
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